Urteil: „Tannöd“ ist kein Plagiat

Andrea Maria Schenkel by Ludger MenkeDie Zivilkammer des Landgerichts München I hat im Prozess um Plagiatsvorwürfe gegen die Autorin Andrea Maria Schenkel und ihren Roman „Tannöd“ heute das Urteil gesprochen. Danach ist der Krimi-Bestseller „Tannöd“ kein Plagiat. Die Klage des Sachbuchautors → Peter Leuschner wurde zurückgewiesen. Ihr Roman sei „trotz bestehender Parallelen“ zu dem Sachbuch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ wegen seines eigenschöpferischen Gehalts als „urheberrechtlich unbedenklich“ anzusehen, heißt es in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 21 O 15192/07). Hintergrund beider Bücher ist ein bis heute nicht → aufgeklärter sechsfacher Mord auf einem Einödhof in Bayern im Jahre 1922.