Urteil: „Tannöd“ ist kein Plagiat

vom Krimiblogger

Andrea Maria Schenkel by Ludger MenkeDie Zivilkammer des Landgerichts München I hat im Prozess um Plagiatsvorwürfe gegen die Autorin Andrea Maria Schenkel und ihren Roman „Tannöd“ heute das Urteil gesprochen. Danach ist der Krimi-Bestseller „Tannöd“ kein Plagiat. Die Klage des Sachbuchautors → Peter Leuschner wurde zurückgewiesen. Ihr Roman sei „trotz bestehender Parallelen“ zu dem Sachbuch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ wegen seines eigenschöpferischen Gehalts als „urheberrechtlich unbedenklich“ anzusehen, heißt es in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 21 O 15192/07). Hintergrund beider Bücher ist ein bis heute nicht → aufgeklärter sechsfacher Mord auf einem Einödhof in Bayern im Jahre 1922.

Leuschner hatte Andrea Maria Schenkel vorgeworfen, ihren Roman praktisch von seinem Buch abgeschrieben zu haben. Sie habe Szenen- und Handlungselemente übernommen, die auf seiner Fantasie basierten und damit urheberrechtlich geschützt seien. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Nach Durchsicht der noch vorhandenen Ermittlungsakten, Polizeiberichte und Pressemitteilungen kamen die Richter zu dem Ergebnis, Leuschner habe häufig lediglich historische Überlieferungen weiter ausgeschmückt. Schenkel konnte laut Urteil bestimmte Handlungselemente öffentlich zugänglichen amtlichen Dokumenten entnehmen.

Soweit sich die Autorin einzelner Szenen des Sachbuchs bedient habe, sind diese laut Urteil „nicht so bestimmend“, dass sie den ganzen Kriminalroman prägten. Dessen hervorstechende Eigenart ergebe sich „aus Stil, Aufbau und Erzählweise“.

Die Entscheidung kam nicht überraschend. Schon in der mündlichen Verhandlung im Februar hatte Vorsitzender Thomas Kaess deutlich gemacht, dass in seinen Augen die übernommenen Details „keine stark prägenden Elemente sind“. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.