Plagiatsklage gegen „Tannöd“ vermutlich chancenlos

vom Krimiblogger

„Keine Chance auf Erfolg“ habe die Plagiatsklage gegen die Autorin Andrea Maria Schenkel meldet → Tobias Gohlis. Der Sachbuchautor → Peter Leuschner hatte gegen Schenkel geklagt und behauptet, für ihren Roman „Tannöd“ habe sie aus seinen Sachbüchern zu den Morden in → Hinterkaifeck abgeschrieben. Während sich Gohlis darüber freut, dass es – vorbehaltlich des noch ausstehenden Urteils – keinen Sieg der Kolportage über die Literatur gibt, sieht die dpa etwas genauer hin. Dort heißt es:

„Der Richter nannte 18 Details, welche die Krimiautorin nach Ansicht des 60-jährigen Journalisten von ihm übernommen habe. Es seien jedoch „keine stark prägenden Elemente“ für das Buch des Tageszeitungsredakteurs. Daher reichten die Übernahmen für eine Verletzung des Urheberrechts nicht aus.

Die Reihenfolge der sechs Morde auf dem oberbayerischen Einödhof sei in den Polizeiberichten aufgeschrieben und somit frei verwendbar. Auch die Charaktereigenschaften der Figuren sowie die geschilderte Atmosphäre seien belegt. Schenkels Werk sei „viel fiktiver“ als das Buch des Journalisten. Die Schriftstellerin aus Nittendorf bei Regensburg schildere die Ereignisse aus vielen Perspektiven, befand Kaess*.

Das Gericht erkannte allerdings an, dass Leuschners Buch wohl „eine wesentliche Vorlage“ für die 45-jährige Autorin gewesen ist. Daher regte der Richter an, Leuschner in dem Kriminalroman etwas deutlicher zu würdigen.

Leuschners Anwalt sagte, das Geschehen in der Mordnacht sei ein „Vakuum“ gewesen, das erst sein Mandant „ausgefüllt“ habe. Schenkel habe in ihrer Schilderung der Ereignisse nur von Leuschner „abgekupfert“.

18 Details

Eine „Extra“-Meldung der dpa führt weiterhin einige der 18 Übereinstimmungen von „Tannöd“ mit dem Buch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ auf. Dort heißt es:

„In dem Prozess geht es um Formulierungen, einzelne Wörter und die Schilderung bestimmter Abläufe. Leuschner beschreibt beispielsweise den Charakter einer Figur als „teilnahmslos, mit verhärmten Gesichtszügen“. Bei Schenkel ist sie „verhärmt, verschlossen und eine Eigenbrötlerin“.

Oftmals soll Schenkel auch einzelne Worte von Leuschner abgeschrieben haben. So sei die in der Schilderung vorkommende Bäuerin „schwerfällig“ vom Tisch aufgestanden, ein Zeuge soll einen „Schatten“ gesehen haben und die Magd habe einen „Luftzug“ gespürt, bevor sie ermordet wurde. Die Hofgehilfin soll zuvor bei einer Beichte wie ein „Schulmädchen“ vor dem Pfarrer gestanden sein. Beide Autoren haben auch geschrieben, dass die Magd ein Kind auf den Schoß nahm und „Hoppe Reiter“ spielte. Die Kühe im Stall bewegten sich in beiden Werken ebenfalls ähnlich: leicht hin und her.“

So sehr man sich über die vermutliche Chancenlosigkeit der Klage freuen könnte, der Euphorie von Tobias Gohlis kann ich mich nicht so recht anschließen. Einzelne Wörter und Formulierungen als Beweise für’s “Abkupfern” – das hinterlässt schon einen faden Nachgeschmack. Das Gohlis auf die erwähnten 18 Details nicht mit einem Satz eingeht, ist – nun ja – journalistisch eigenwillig. Warten wir auf das Urteil, das im Mai fallen soll. Alles andere ist Spekulation.

* Anm.: Thomas Kaess ist der vorsitzende Richter.